Pflanzenschutzämter


Mit dem Inkrafttreten des neuen Pflanzenschutzgesetzes am 14.02.2012 und der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung am 06.07.2013 ist ein neues Verfahren zur Erlangung des Sachkundenachweises (SKN) im Pflanzenschutz eingeführt worden.

Alle, die beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden, verkaufen oder beraten, müssen vor Beginn ihrer Tätigkeit den SKN im Scheckkartenformat besitzen.

Die Beantragung erfolgt bei der zuständigen Stelle im Wohnsitzbundesland und kann online durchgeführt werden.

Bitte beachten Sie die Ausfüllhilfe der jeweiligen Behörden. Die Ausstellung des SKN ist gebührenpflichtig.


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